Kostenloses Schülerkonto im Anbietervergleich

Immer mehr Banken gehen dazu über, für spezielle Kundengruppen auch ein besonderes Girokonto anzubieten, welches sich durch einige Eigenschaften vom „normalen“ Girokonto für Jedermann abhebt. So erhalten zum Beispiel oftmals Beamte ein Girokonto mit besonders guten Konditionen, oder auch Studenten ein Girokonto, welches sich durch sehr gute Konditionen auszeichnen kann. Ebenfalls ein spezielles Girokonto gibt es bei den meisten Kreditinstituten auch für Schüler. Dieses Konto wird häufig auch als Taschengeldkonto, Jugendgiro oder als Schülerkonto bezeichnet. Zielgruppe sind hier eindeutig Minderjährige ab einem Alter von meistens zwölf Jahren und auch Schüler, die zwar schon volljährig sind, dennoch aber noch die Schule besuchen (Gymnasium). Auch das Schülerkonto kann sich vorrangig durch besonders vorteilhafte Konditionen auszeichnen. So sind zum Beispiel praktisch alle heute am Markt angebotenen Schülerkonten kostenlos, und zwar meistens sogar ohne jegliche Einschränkungen. Denn natürlich kann man bei einem Schülerkonto nicht, wie es beim kostenlosen Konto für erwachsene Kunden gehandhabt wird, einen Gehaltseingang für die Kostenfreiheit verlangen.

Neben der kostenlosen Kontoführung können sich die Schülerkonten meistens auch dadurch auszeichnen, dass Guthaben auf dem Konto verzinst werden. Diese Guthabenverzinsung wird nur bei wenigen Girokonten überhaupt angeboten, ist aber bei Schülerkonten schon fast normal geworden. Bis zu 2,5 Prozent kann der minderjährige Kontoinhaber auf diese Weise auf sein Guthaben erhalten. Für die Banken rechnet sich diese Zinsgutschrift trotzdem, denn einerseits besteht eine gute Chance, den Schüler auch im Arbeitsleben als dann vielleicht ertragbringenden Kunden behalten zu können. Andererseits haben Schüler kaum größere Guthaben auf ihrem Girokonto, sodass sich der Zinsaufwand der Bank in Grenzen halten dürfte. Als weiterer Vorteil kann beim Schülerkonto genannt werden, dass die Kontonutzung genau wie bei einem gewöhnlichen Girokonto online erfolgen kann. Das gilt auch für die Kontoeröffnung, die dann zum Beispiel mit den Eltern zusammen über die Webseite der Bank durchgeführt wird.

Eine Einschränkung gibt es beim Schülerkonto im Vergleich zum „normalen“ Girokonto allerdings, und zwar die nicht zulässige Kontoüberziehung. Denn besonders wenn es sich um minderjährige Schüler handelt muss die Bank dafür sorgen, dass keine Überziehung des Girokontos möglich ist. Daher wird ein Schülerkonto auch zu 90 Prozent als Guthabenkonto eingerichtet. Nur falls der Schüler bereits volljährig sein sollte liegt es im Ermessen der Bank, ob sie geringfügige Überziehungen von wenigen Euro auch einmal zulässt. Mit Ausnahme dieser nicht möglichen Kontoüberziehung kann das Schülerkonto jedoch im vollen Umfang und genauso genutzt werden, wie es beim herkömmlichen Girokonto für die „breite Masse“ möglich ist. Oftmals wird den minderjährigen Kunden zum Konto sogar bereits eine Kreditkarte angeboten. Dies stellt solange kein Problem dar, wie es sich dabei um eine Prepaid Kreditkarte handelt. Denn mit der Prepaid-Kreditkarte ist ebenfalls keine Überziehung des Kontos möglich, sodass der Schüler nicht in die unschöne Lage geraten kann, durch die Nutzung der Kreditkarte Schulden zu machen.