Anbieter und Kosten vom Guthabenkonto vergleichen
Im Girokontobereich hat sich die Angebotspalette in den vergangenen Jahren deutlich erweitert. Mittlerweile wird das Girokonto zwar nach wie vor vorrangig für den Zahlungsverkehr mit all seinen Facetten verwendet, aber zusätzlich ist das Konto oftmals eine Basis für einen Kredit (Dispositionskredit) oder dient als Geldanlage (Girokonto mit Tagesgeldfunktion). Aktuell wird in der Europäischen Union sogar diskutiert, dass jeder EU-Bürger zukünftig ein Recht auf ein Girokonto haben soll, selbst wenn er eine schlechte Schufa oder sonstige Negativmerkmale hat. Auf dem Weg zu diesem Vorhaben wurde bereits vor vielen Jahren von den Banken ein Konto geschaffen, das unter der Bezeichnung Guthabenkonto bekannt geworden ist. Im Gegensatz zu den meisten anderen Girokonto-Varianten kann ein solches Guthabenkonto eher selten im Internet eröffnet werden, sondern man muss sich dazu in eine Bankfiliale begeben. Das Hauptmerkmal des Guthabenkontos ist, dass keine Überziehung des Girokontos zugelassen ist, wie es ansonsten meistens üblich und auch statthaft ist.
Das Guthabenkonto wird im Prinzip von zwei „großen“ Kundengruppen genutzt. Die erste Kundengruppe sind minderjährige Kunden. Denn bei Minderjährigen muss die Bank dafür Sorge tragen, dass keine Schulden entstehen können. Denn noch nicht volljährige Personen dürfen weder einen Kredit aufnehmen, noch dürfen anderweitig Minusbestände entstehen. Die Bank kommt dieser Verpflichtung beim Girokonto in der Form nach, dass keine Überziehungen zugelassen werden, sodass ein Guthabenkonto eingerichtet wird. Diese Form des Guthabenkontos wird oftmals auch als Jugendgiro bezeichnet und das Konto ist bei fast allen Banken in Deutschland kostenlos zu erhalten. Oftmals bekommen die minderjährigen Kontoinhaber sogar noch eine Guthabenverzinsung auf dem Konto. Die zweite größere Kundengruppe, für die die Nutzung eines Guthabenkontos ebenfalls geeignet ist, sind die Kunden mit einer negativen Schufa. Diese dürften vom Gesetz her im Gegensatz zu Minderjährigen zwar Schulden machen, aber in dieser Situation haben die Banken etwas dagegen einzuwenden, dass sie den Kunden praktisch durch eine zugelassenen Kontoüberziehung einen Kredit geben.
Ansonsten funktioniert das Guthabenkonto für Kunden mit einer negativen Schufa im Prinzip genauso wie das für die Minderjährigen - es werden keine Überziehungen zugelassen. Mitunter muss sich der Kontoinhaber auch dazu verpflichten, beispielsweise stets zehn Euro auf dem Konto als Guthaben stehen zu lassen, da der Rechnungsabschluss bezahlt werden muss. Denn ein solches Guthabenkonto für „Erwachsene“ wird faktisch bei keiner Bank als ein kostenloses Girokonto angeboten. Denn natürlich erhoffen sich die Banken von einem kostenlosen Girokonto als „Lockmittel“ vor allem neue Kunden zu gewinnen, mit denen auch noch andere Geschäfte gemacht werden können. Und da bei Kunden mit einer schlechten Schufa oder keinem Einkommen nicht von Folgegeschäften auszugehen ist, verbinden viele Banken die Kostenfreiheit des Girokontos auch mit einem monatlichen Mindest-Geldeingang. Insofern ist es verständlich, dass die Guthabenkonten, bis auf die erwähnte Ausnahme der minderjährigen Kontoinhaber, kaum als kostenlose Konten angeboten werden.